- Rechtssicherheit durch betriebsärztliche Betreuung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
- Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach arbeitsmedizinscher Vorsorgeverordnung (ArbmedVV, vgl. frühere G-Untersuchungen)
- Mobile betriebsmedizinische Betreuung am Unternehmensstandort
- Mitwirkung an Arbeitsschutzausschutzsitzungen (ASA)
- Teilnahme an regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Konstruktive Zusammenarbeit mit SIFA / FASI
- Beratung zur Gefährdungsbeurteilung / psychischer Gefährdungsbeurteilung
- Koordination der Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensstruktur
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzeinrichtung
- Beurteilung zu Fragen der Arbeitsergonomie
- Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen
- Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
- Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von betriebsspezifischen Arbeitsstoffen
- Vermeidung der Entstehung von Berufskrankheiten
- Spezifische Beratung im Falle der Wiedereingliederung
- Teilnahme an BEM Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Etablierung der Ersten Hilfe im Betrieb